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Absicherung von Hallenturnieren durch Schiedsrichter

Aus aktuellem Anlass weißt der Schiedsrichterausschuss nochmals darauf hin, dass auch Vereinshallenturniere nur durch offiziell angesetzte Schiedsrichter abgesichert werden dürfen. 

Es besteht die Möglichkeit, dass auch vereinseigene Schiedrichter hierzu angesetzt werden. 

Die Schiedsrichter sind aber über die jeweiligen Schiedsrichteransetzer "anzufordern". 

Schiedsrichtern ist es nicht gestattet Spielleitungen ohne Auftrag anzunehmen (§ 9 (2) Schiedsrichterordnung).