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Aktuelle Regelungen für den Sportbetrieb

Flächendeckend 3G im Thüringer Sport

Der gesamte Freistaat Thüringen befindet sich aktuell in der höchsten Warnstufe 3. Damit verbunden ist, dass ausnahmslos alle sportarten- egal ob sie innen oder außen stattfinden bzw. ob sie mit Körperkontakt oder ohne durchgeführt werden- der 3G Regelung unterliegen.Das besagt die aktuelle Verordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ( TMBJS) vom 07.11.2021. Die dort geregelten Vorgaben für den organisierten Trainings-und Wettkampfbetrieb gehen den derzeit vorliegenden regionalen Allgemeinverfügungen vor. Für Zuschauer gilt die Sonder-Eindämmungsverordnung des Freistaates. Hierzu treffen immer mehr kreisfreie Städte und Landkreise vor Ort strengere Regelungen und fordern 3G,2G oder 3G+. Allen Sportvereins Funktionären ist daher dringend anzuraten, sich mit diesen Allgemeinverfügungen auseinander zu setzen und bei der Anzeige der Veranstaltungen mit dem zuständigen Gesundheitsamt fünf Werktage im Voraus entsprechende Abstimmungen zu treffen. Der LSB verfolgt, in Angesicht der z.Z bestehenden Diskussionen um die Umsetzung der 2G Regelung in vielen gesellschaftlichen Bereichen, eine klare Position, auch weiterhin allen Interessierten die Teilnahme am Sportbetrieb auf allen Ebenen zu ermöglichen. Die konsequente Beachtung und Umsetzung der 3G Regel ermöglicht das unter Abwägung von Corona-Gesundheitsschutz und regelmäßiger Bewegung im Sportverein zur Prävention. Insbesondere Kinder dürfen nicht vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden. Wir informieren Euch auf dieser Seite oder mit direkten Mailsan die Vereine zu neuen Erkenntnissen und eventuellen Einschränkungen.



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