Geschrieben von: Jürgen Thara Donnerstag, 3. Juli 2014 16:32Kategorie: Allgemein
Am 28.6.2014 führte der TFV einen Außerordentlichen Verbandstag durch. Für den Fußballkreis Westthüringen bestand dabei die Problematik, dass aus diesem Kreis keine Delegierten teilnehmen konnten.
Hintergrund dafür war, dass es gegen die Wahlen anlässlich des Außerordentlichen Kreisfußballtages Westthüringen vom 13.6.14 eine Beschwerde gab.
Das Sportgericht des KFA Westthüringen, in dessen Zuständigkeit der Fall verwiesen wurde, gab in seiner Verhandlung vom 23.6.14 dieser Beschwerde statt und erklärte die Wahl vom 13.6.14 für ungültig. Da der KFA Westthüringen auf eine Berufung verzichtete, wurde der Verbandstag ohne Teilnahme von Vertretern aus dem Fußballkreis Westthüringen durchgeführt.
Im Ergebnis des Außerordentlichen Verbandstages des TFV wurde mehrheitlich einer Änderung der Satzung zum § 5 in Verbindung mit § 32 Abs. 12 zugestimmt.