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Resümee Hinrunde 2022/23

Zur KFA -Sitzung am 30.01.2023 legte der Vorsitzende des Sportgerichts Horst Brenn dem Gremium die Verfahrensübersicht der Halbserie vor. Die Sportrichter mussten bis zum besagten Termin in 62 Sportgerichtsverfahren entscheiden, wobei 54 mal im schriftlichen Einzelrichterverfahren und 8 mal im mündlichen Verfahren verhandelt wurde. Zusätzlich mussten drei sportgerichtliche Mahnverfahren gegen Vereine wegen offener Verbindlichkeiten eingeleitet werden. Die Höhe der ausgesprochenen Strafgelder entsprechend der RuVO betrug 10.485.00 €. Dazu kommen 1.914.40 € Verfahrenskosten, so dass eine Gesamtbelastung von 12.399.40 €auf die Vereine zukam. Vier Spieler wurden mit insgesamt 27 Sperrtagen belegt und auch gegen zwei Teamoffizielle mussten 9 Sperrtage verhängt werden. Ein Trainer erhielt eine Zeitsperre von 6 Monaten. Von den 62 Verfahren war der Männerbereich mit (24 ), der Nachwuchs (14 ), die Senioren (1) mal und Verstöße gegen SuO (23) mal vertreten. Insgesamt stellte der oberste Sportrichter fest, dass die Anzahl der Verfahren im laufenden Spieljahr enorm gestiegen ist und jetzt schon die Gesamtanzahl des kompletten Spieljahres 2021/22 erreicht hat. Zugenommen haben die Einsätze von A-Junioren Spielern ohne vorzeitiges Spielrecht im Männerbereich, die Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter und Spieler und die überdurchschnittliche Zurückziehung von Mannschaften aus dem Spielbetrieb. Erfreulich ist aber auch , dass die Sportrichter bisher kein Gewaltdelikt im Nachwuchsbereich zu verhandeln hatten. 



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