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Schiedsrichtermeldung

Der Schiedsrichterausschuss macht darauf aufmerksam, dass bis zum 30.06.2018 die Schiedsrichtermeldung für die Saison 2018/2019 vorliegen muss.

Bisher haben nur wenige Vereine dies erledigt.

 

Die unbedingte Fristeinhaltung ist Voraussetzung für die Anrechnung auf das Schiedsrichtersoll

 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass mindestens drei Info-Hefte abzunehmen sind. Zusätzlich noch für jeden gemeldeten Schiedsrichter ein Heft!

 

Im Anhang und unter Download befindet sich der Meldebogen

 

 



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