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Standpunkt des Vorstandes des KFA zum Urteil Sportgericht

Nachdem die Vereine SV Westring Gotha e.V. und SV Fortuna Gräfentonna e.V. gegen die Wahlen zum Vorsitzenden des KFA und zum Spielausschuss Vorsitzenden auf dem Außerordentlichen Kreisfußballtag am 30.11.2012 Widerspruch eingelegt, bzw. die Wahl angefochten haben, wurde dieser Tatbestand am 06.02.2013 vor dem Sportgericht des TFV in Erfurt verhandelt.

 Das Urteil der Sportrichter bestätigte die Klage der Vereine und erklärte die Wahl in allen Punkten für ungültig. Da alle Beteiligten Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

 Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, zeitnah eine Lösung zu finden,  um die vakanten Funktionen neu zu besetzen.

 Der Vorstand des KFA - Westthüringen bedauert die entstandene Situation und entschuldigt sich hiermit bei allen unter seinem Dach organisierten Vereinen und Mitgliedern für die entstanden Unannehmlichkeiten.

 Es werden allen Vereinen entsprechend der Satzung des TFV  die  notwendigen Informationen und Anträgen zugestellt.

Der laufende Spielbetrieb ist durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt.



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