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Vereinswechsel von Schiedsrichtern

Zum 01.07.2015 trat die neue Schiedsrichterordnung (SRO) des TFV in Kraft.

Hierbei wurde eine neue Frist zum Vereinswechsel von Schiedsrichtern eingeführt. Somit müssen bis zum 31.12.2015 die erforderlichen Unterlagen, unterschrieben und mit Vereinsstempel versehen, beim KSO Oswin Bernhardt vorliegen.

Sollten die Unterlagen nach dem 31.12.2015 beim KSO eintreffen, kann keine Zurechnung zum SR-Soll für den neuen Verein in der Saison 2016/2017 erfolgen.



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