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Wechselperiode II

Anträge zum Vereinswechsel

Liebe Sportfreunde, Vereinsvertreter,

In der Zeit vom 01.01.2023- 31.01.2023 müssen die Anträge zum Vereinswechsel in der Wechselperiode II und die nachträgliche Freigabe in der Passstelle des TFV eingegangen sein. Zur Erinnerung dazu folgender Hinweis:

Der Online- Antrag zur nachträglichen Freigabe vereinfacht die Beantragung des sofortigen Spielrechtes aufgrund der Zahlung einer Entschädigung an den abgebenden Verein. Nach Bestätigung der Zahlung durch den abgebenden Verein kann der aufnehmende Verein den Antrag im SpielPlus stellen.

Mit der Einführung des digitalen Spielerpasses sind nur noch die Abmeldeformen" Online -Abmeldung durch abgebenden Verein", "Abmeldung durch aufnehmenden Verein" und per Post mit Einschreibebeleg möglich.

Auf der Homepage des TFV haben die Mitarbeiter der Passstelle Andreas Obermeier und Volker Westhaus alle wichtigen Informationen rund um die Wechselperiode zusammengefasst. Info unter:

https://tfv-erfurt.de/service/passstelle/informationen-der-passstelle-zur-wechselperiode-II-20222023/



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