Im vergangenen Spieljahr 2018-2019 musste das Sportgericht in 116 Verfahren entscheiden. Dabei wurde 94 x im schriftlichen Einzelrichterverfahren, 13 x im mündlichen Verfahren und 9 x in schriftlicher Kollegialentscheidung mit mindestens 3 Sportrichtern entschieden.
Ein Spieler des FSV Blau-Weiß Völkershausen spielte in einem Punktspiel der 1.Kreisklasse unter anderem Namen bei einem anderen Verein. Der zuständige Einzelrichter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € und eine Sperre von 6 Monaten. Der Verein muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Die 2.Mannschaft der SG VfB 1919 Vacha setzte in der 1.Kreisklasse einen Spieler eines anderen Vereins (!) wissentlich unter anderem Namen ein. Im Einzelrichterverfahren wurde das gegenständliche Spiel gewertet, der Mannschaft 6 weitere Punkte abgezogen und eine Geldstrafe in Höhe von 300,- € verhängt.
Ein Spieler des SV Hainich Berka schlug einem Gegenspieler ins Gesicht, nachdem er zuvor bedrängt worden war. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 5 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt.
Ein Spieler der SG SV Borsch III schlug in einem Spiel seinen Gegenspieler ins Gesicht, nachdem ihn dieser zuvor verbal attackiert hatte. Es wurden eine Sperre von 5 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 80,- € verhängt.
Die 2. Mannschaft des FC Eisenach setzte in einem Kreisoberligaspiel 2 Spieler ein, die in der Rückrunde mehr als sieben Einsätze in der Landesklasse hatten. Das gegenständliche Spiel der Kreisoberliga wurde gegen die Eisenacher gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt.
Die 2.Mannschaft des SV Union Friemar in der 2.KK und die Mannschaft der SG TuS Meimers in der 1.KK traten jeweils zum 2.Mal im laufenden Spieljahr schuldhaft nicht an. Beide Vereine wurden mit einer Geldstrafe in Höhe von 125,- € belegt und tragen die Kosten der Verfahren. Die Spiele wurden gewertet.
Im mündlichen Verfahren behandelte das Sportgericht den Vorwurf eines Trittes gegen einen Gegenspieler bei den C-Junioren nach Spielschluß im Kabinengang. Der beschuldigte Spieler des FC An der Fahner Höhe wurde vom Vorwurf des Gegners entlastet und geht straffrei aus. Die Kosten des Verfahrens trägt der KFA.
Die 2.C-Junioren-Mannschaft der SG FC An der Fahner Höhe trat zum letzten Spiel des Spieljahres nicht an - es war der 2.Nichtantritt im Spieljahr. Das Spiel wird gewertet und der Verein muss neben den Verfahrenskosten eine Geldstrafe in Höhe von 85,- € zahlen.
Ein Spieler der SG FSV Lautertal Bischofroda wurde in der 1.Kreisklasse wegen unsportlichem Verhaltens mit der Gelb-Roten Karte vom Platz gestellt. In der Folge spuckte der Spieler den Schiedsrichter an und beleidigte diesen auf dem Spielfeld und nach Spielschluss nochmals im Kabinenbereich. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 14 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 250,- € gegen den Spieler verhängt, der bereits zum 2.Mal innerhalb eines Jahres wegen ähnlicher Vorkommnisse auffällig wurde.
Die B-Junioren der SG FSV Lautertal Bischofroda traten zum letzten Punktspiel nicht an - der dritte Nichtantritt im laufenden Spieljahr. Die verhängte Geldstrafe beträgt 100,- €, das gegenständliche Spiel wurde gewertet. Die Mannschaft wird gestrichen und gilt als sportlicher Absteiger.
Durch einen Spieler wurde im Anschluss an ein Kreisoberligaspiel ein Gegenspieler diskriminierend beleidigt und eine Gruppe weiblicher Zuschauer mit einer abfälligen Geste provoziert. Im Ergebnis eines ausführlichen mündlichen Verfahrens unter Hinzuziehung einer Reihe von Zeugen wurde gegen den Spieler eine 6-wöchige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € verhängt.
In der Kreisliga/Staffel 3 legten die Vereine SV Emsetal (Gegner: SG Marksuhler SV) und SV Mihla (Gegner: SG SV Fortuna Suhltal) Einsprüche gegen die Wertung von Spielen wegen des unberechtigten Mitwirkens von Spielern ein. Beiden Einsprüchen wurde stattgegeben und die jeweiligen Spiele umgewertet. Die Tabelle der Kreisliga/Staffel 3 wurde vor dem kommenden Wochenende per Sofortvollzug geändert, damit das Tabellenbild klar ist.
Vier Verfahren mussten wegen wiederholter Nichtantritte von Mannschaften bearbeitet werden: Alle Spiele wurden gewertet und folgende Geldstrafen verhängt - die Männer des SV Rot-Wiesenthal (2.Nichtantritt) 125,- €, die 2.Männermannschaft des TSV Grün-Weiß Sünna (2.Nichtantritt) 125,- €, die B-Junioren der SpG SG Glücksbrunn Schweina (2.Nichtantritt) 85,- € und die A-Junioren der SG Marksuhler SV (3.Nichtantritt und damit Ausscheiden aus dem Spielbetrieb) 100,- €.
Der Verein FSV Reinhardsbrunn legte Einspruch gegen die Wertung eines Punktspiels in der 1.Kreisklasse ein. Der Gegner SV Motor Tambach-Dietharz hatte einen Spieler mitwirken lassen, der nicht im ESB vermerkt war. Dem Einspruch auf Wertung wurde stattgegeben und Verein SV Motor Tambach-Dietharz muss noch eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € zahlen.
Durch die 2.C-Junioren-Mannschaft der SG FC An der Fahner Höhe wurden in einem weiteren Spiel 2 Spieler innerhalb der Wartefristen nach dem Einsatz in höherklassigen Mannschaften eingesetzt. Da das Spiel verloren wurde, ist eine Wertung nicht nötig. Es wurde jedoch eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt.
Durch den Verein FC An der Fahner Höhe wurden in zwei Spielen der 2.C-Junioren-Mannschaft Spieler innerhalb der 5-Tage-Wartefrist nach einem Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft zum Einsatz gebracht. Beide Spiele wurden gegen diese Mannschaft, jedoch nicht zu Gunsten der jeweiligen Gegner gewertet. Desweiteren muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € zahlen.
Auf dem Einspruchswege begehrte des Verein FSV Reinhardsbrunn die Wertung eines ausgefallenen Punktspiels bei den C-Junioren zu eigenen Gunsten wegen eines vorliegenden Nichtantritts der Gäste. Der Einspruch wurde zurückgewiesen, das ausgefallene Spiel ist neu anzusetzen. Die Ausfallentscheidung am Tag des Spieles hatte der Schiedsrichter getroffen...
Ein Spieler des FSV Diedorf/Rhön beleidigte in einem Punktspiel den Schiedsrichter. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 4 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 75,- € verhängt.
Die 2.Männer-Mannschaft der SG SV Grün-Weiß Gospenroda und die B-Junioren der SG FSV Lautertal Bischofroda traten jeweils zum 2.Mal im laufenden Spieljahr nicht zu Punktspielen an. Die Spiele wurden jeweils zugunsten der Gegner gewertet. Die Geldstrafen betragen neben den Verfahrenskosten für die Männer-Mannschaft 125,- € und für die B-Junioren-Mannschaft 85,- €.
Die 2.Männer-Mannschaft des SV Kali Unterbreizbach trat zum zweiten Mal im laufenden Spieljahr nicht zu einem Punktspiel an. Neben der obligatorischen Wertung für den Gegner wurde eine Geldstrafe in Höhe von 125,- € verhängt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein ebenso.
Der Verein SV Blau-Weiß Lauterbach legte gegen den Ausgang eines Spieles in der 1.Kreisklasse Einspruch wegen "Befangenheit" des Schiedsrichters ein. Der Einspruch wurde zurückgewiesen.
Der Verein Fischbacher SV zog seine C-Junioren-Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurück. Die Mannschaft wird disqualifiziert und alle bisher ausgetragenen Spiele annulliert. Der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € zahlen.
Ein Spieler der SG RSV Fortuna Kaltennordheim wurde in einem Pokalspiel wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler des Feldes verwiesen und beleidigte in der Folge noch den SR-Assistenten. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 7 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € verhängt.
Die A-Junioren des Marksuhler SV in der Kreisoberliga und die 2.Männer-Mannschaft der SG FSV BW Völkershausen in der 2.Kreisklasse traten jeweils zum 2.Mal im laufenden Spieljahr schuldhaft zu einem Pflichtspiel nicht an. Die Spiele wurden gewertet und die Vereine mit Geldstarfen in Höhe von 85,- € bzw. 125,- € belegt.
In der 2.D-Junioren-Mannschaft des Vereins FC Eisenach wurden drei Stammspieler der höherklassigen 1.Mannschaft zum Einsatz gebracht. Das gewonnene Spiel wurde im Einzelrichterverfahren zu Ungunsten der Mannschaft gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € verhängt.
In einem Punktspiel der Kreisliga beleidigten ein Spieler und ein Vereins-Offizieller des SV Hainich Berka eine Zuschauerin diskriminierend. Im mündlichen Verfahren wurde der Spieler für 5 Pflichtspiele gesperrt und der Verein wegen des Verhaltens des Vereins-Offiziellen verwarnt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,- € belegt. Die Kosten des Verfahrens (über 160,- €) muss auch der Verein tragen.
Der Verein JFC Nesse-Apfelstädt legte gegen den Ausgang eines B-Junioren-Spiels Protest wegen eines aus seiner Sicht "spielentscheidenden" Regelverstoßes des Schiedsrichters ein. Der Protest wurde zurückgewiesen. Es bleibt bei der Wertung des gegenständlichen Spieles.
Die C-Junioren der SG SV Rot-Weiß Wiesenthal traten zum zweiten Mal im Verlaufe des Spieljahres schuldhaft nicht zu einem Punktspiel an. Einige Tage später wurde die Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurückgezogen. Im Einzelrichterentscheid wurde eine Geldstrafe in Höhe von 185,- € verhängt. Die Mannschaft wird gestrichen, alle ausgetragenen Spiele annulliert. Auch die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.
Die Männer-Mannschaft des FSV Ulstertal Geisa trat in der Kreisoberliga weitere zwei Mal schuldhaft nicht an. Für die beiden Nichtantritte muss der Verein 325,- € Strafe zzgl. der Verfahrenskosten (2 x 30,- €) zahlen. Die Mannschaft wird aus dem Wettbewerb gestrichen, gilt als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Klasse zurückgestuft.
Ein Spieler der SG VfB Vacha foulte in einem Punktspiel einen Gegenspieler grob fahrlässig. Nach dem Feldverweis beleidigte er den Schiedsrichter und verhielt sich in der Folge nochmals unsportlich gegenüber diesem, indem er trotz des Feldverweises das Spielfeld betrat und den Schiedsrichter leicht rempelte. Nach Spielschluss bedrängte er den Schiedsrichter ein weiteres Mal. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 6 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € verhängt, der Verein trägt darüber hinaus noch die Kosten des Verfahrens.
Ein Spieler des SG Empor Kloster schlug in einem Punktspiel nach einem Gegenspieler. Im Einzelrichterentscheid wurden eine Sperre von 5 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 75,- € verhängt. Der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Ein weiterer Verein hatte trotz ausreichender Fristsetzungen und Mahnvorgänge Zahlungsverzüge über einen längeren Zeitraum beim KFA. Nach Verfahrenseröffnung und "letzter" Mahnung beglich der Verein die Beträge und "entging" so der Sperre der 1.Männermannschaft. Mit dem Verfahrensabschluss wurden noch die Kosten des Verfahrens fällig.
In den letzten 2 Wochen wurden insgesamt 4 Mannschaften vom Spielbetrieb zurückgezogen. Es sind dies: die 3.Männermannschaft der SG EFC Ruhla, die B-Junioren der Vereine SV Rot-Weiß Buttlar (2.Mannschaft) und RSV Fortuna Kaltennordheim und die C-Junioren des SV Union Friemar. Alle bisherigen Spiele der Mannschaften wurden annulliert. Die Vereine müssen Geldstrafen zwischen 100,- und 150,-€ zahlen.
Ein Spieler des FC 02 Barchfeld stieß während der Hallenmeisterschaft einen Gegenspieler um und erhielt dafür die Rote Karte. Im späteren Verlauf des Turnieres bedroht er den Schiedsrichter. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 5 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 85,- € verhängt. Auch die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Spielers bzw. des Vereins.
Die Kassenwartin des KFA stellte Anträge gegen neun Vereine des Fußballkreises wegen Außenständen in teils erheblicher Höhe. Nach Verfahrenseröffnung durch den zuständigen Einzelrichter, letzter Zahlungsaufforderung und Klarlegung eventueller sportrechtlicher Konsequenzen konnten die Verfahren gegen sieben Vereine unter teilweiser Beteiligung an den Verfahrenskosten beendet werden, da die offenen Posten ausgeglichen wurden. Zwei Vereine vereinbarten mit der Kassenwartin Teilzahlungen der Außenstände - auch hier konnte das Sportgericht nach Eingang der 1.Rate auf dem Konto des KFA die Verfahren unter Festsetzung von Auflagen beenden.
Ein Mitglied des KFA ging gegen einen nach seiner Auffassung nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss des KFA in Beschwerde. Die mit der Beschwerde befassten Sportrichter des KFA-Sportgerichtes gaben das Verfahren nach Beratung aus Befangenheitserwägungen zur Bearbeitung an das Verbandsgericht des TFV ab. Das Verbandsgericht lehnte den Befangenheitsantrag ab, so dass das Sportgericht des KFA nun in der Sache entscheiden musste. Im mündlichen Verfahren wurde der Beschwerde statt gegeben, die auf Grundlage des fehlerhaften Beschlusses erfolgten Maßnahmen werden rückgängig gemacht.
Ein Spieler des FSV Wacker 03 Gotha trat in einem Spiel der Kreisliga gegen seinen Gegenspieler "nach". Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 3 Spieltagen und eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € verfügt. Der Verein trägt auch die Verfahrenskosten.
Ein C-Junioren-Spieler des SV Victoria Mechterstädt beleidigte bei den Meisterschaften im Futsal den Schiedsrichter. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Sperre von 4 Pflichtspielen verhängt.
Ein Spieler des Vereins FSV Waltershausen foulte einen Gegenspieler grob. Gegen die darauffolgende Strafanordnung des Staffelleiters ging der Verein in Widerspruch. Nach Prüfung der Umstände wurden durch das Sportgericht eine Sperre von 3 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 35,- € verhängt. Die Verfahrenskosten gehen auch zu Lasten des Vereins.
Der Verein FSV Behringen widersprach einer Strafanordnung wegen Verstößen gegen die Ausschreibung der Hallenmeisterschaft bei den A-Junioren. Das Verfahren konnte eingestellt werden, da der Verein seinen Widerspruch vor Urteilsverkündung zurückzog. Die Strafanordnung des Staffelleiters hat damit Rechtskraft, die verhängte Geldstrafe ist zu zahlen.
Der Verein SV Eintracht Apfelstädt setzte einen Spieler unter einer abweichenden Rückennummer ein, konnte bei einem Abgleich keine Spielerpässe vorlegen. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt, von einer Spielwertung konnte noch abgesehen werden. Auch die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.
Ein Spieler der SG SV Frisch-Auf Emleben beleidigte bei der Vorrunde der Hallenmeisterschaften den Schiedsrichter. Im Einzelrichterentscheid wurde eine Sperre von 5 Pflichtspielen verhängt. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
In einem Spiel stürmten Zuschauer des Vereins SV Eintracht Apfelstädt auf den Platz und verursachten Tumulte und Auseinandersetzungen. Die Platzordner kamen ihren Verpflichtungen erst später nach, nachdem sie selbst Spieler der anderen Mannschaft verbal attackiert hatten. Im mündlichen Verfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 250,- € verhängt und für den Wiederholungsfall eine Platzsperre angedroht. Die anteiligen Kosten des Verfahrens muss der Verein auch tragen.
Der Verein VfB Wangenheim legte Einspruch gegen die Wertung eines E-Junioren-Spiels ein. Im mündlichen Verfahren wurde der Einspruch abgewiesen, die gezahlten Gebühren sind verfallen. Der Verein muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Ein Spieler des SV Westring Gotha trat in einem Spiel seinen Gegenspieler. Im Ergebnis eines umfänglichen mündlichen Verfahrens wurde der Spieler für 6 Pflichtspiele gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 75,- € belegt. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Vereins.
Spieler des 2.Mannschaft des Vereins RSV Fortuna Kaltennordheim verhielten sich nach Spielschluss aggressiv und unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter, traten und schlugen darüber hinaus gegen die Tür der SR-Kabine. Der zuständige Einzelrichter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 130,- € und drohte für den Wiederholungsfall eine Sperre der Mannschaft an. Auch die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.
Die Spielgemeinschaft SG SV Eckardtshausen zog seine E-Junioren-Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurück und muss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € zahlen. Alle Spiele der Mannschaft werden annulliert.
Ein Spieler des Vereins SV Günthersleben bedrohte und beleidigte den Schiedsrichter in einem Spiel der Kreisliga. Der beauftragte Einzelrichter verhängte eine Sperre von 6 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 100,- €. Der Verein muss auch die Kosten des Verfahrens bestreiten.
Der Verein SG Bremen/Rhön setzte in einem Punktspiel der 2.Kreisklasse 4 Stammspieler der 1.Mannschaft (Kreisliga) ein. Das Spiel wird zu Ungunsten der Bremer gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 60,- € verhängt. Die Kosten des Verfahrens muss der Verein auch tragen.
In einem Spiel der Kreisliga wurde ein Trainer des FSV Ohratal Ohrdruf wegen unsportlichem Verhaltens aus dem Innenraum verwiesen. Er wurde verwarnt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 60,- € belegt. Der Verein muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Verein Langenfelder SV legte erfolgreich Einspruch gegen die Wertung eines Spiels der 2.Kreisklasse ein. Der Gegner aus Unterbreizbach hatte mehr als 2 der erlaubten Stammspieler der 1.Mannschaft zum Einsatz gebracht. Das gegenständliche Spiel wurde für Langenfeld gewertet, die Gebühren werden erstattet. Unterbreizbach muss eine Geldstrafe von 65,- € zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens.
Eine weitere Spielgemeinschaft musste wegen fehlender Schiedsrichter bestraft werden: Die SG SV Frisch-Auf Emleben (in Spielgemeinschaft mit dem SV Schwabhausen) muss 600,- € Geldstrafe zahlen. Die erste Mannschaft (Kreisliga) wurde mit einem Punktabzug in Höhe von 4 Punkten belegt, der zur Bewährung bis 31.05.2019 ausgesetzt wurde.
In weiteren Verfahren wegen fehlender Schiedsrichter hat das Sportgericht entschieden: Der Verein SG Leina (in Spielgemeinschaft mit der SG Catterfeld) wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 300,- € und mit einem Punktabzug von 2 Punkten auf Bewährung gegen die 1.Männermannschaft verurteilt. Härter trifft es die SG Bremen/Rhön mit einer Geldstrafe in Höhe von 350,- € und 3 Punkten Punktabzug, der sofort zu vollziehen ist. Der FSV Behringen muss 700,- € Strafe zahlen und der 1.Männermannschaft werden per Sofortvollzug 6 Punkte abgezogen.
Die ersten drei der insgesamt anstehenden sieben Verfahren wegen fehlender Schiedsrichter wurden durch das Sportgericht bearbeitet. Die Vereine SV Günthersleben und SG Ütteroda-Neukirchen wurden mit Geldstrafen in Höhe von 300,- € belegt und jeweils mit 2 Punkten Abzug gegen die 1.Mannschaft auf Bewährung belegt. Der Verein SV Motor Tambach-Dietharz muss 600,- € Strafe zahlen und der 1.Mannschaft wurde ein Punktabzug von 4 Punkten zur Bewährung auferlegt. Die Bewährung läuft bis zum 31.05.2019.
Der FSV Rot-Weiß Tabarz legte einen Einspruch gegen eine Spielwertung in der Kreisliga der Männer ein. Aufgrund Fristverzugs wurde der Einspruch abgewiesen, die gezahlten Gebühren verfallen und der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verein VfB Vacha zog seine 1. Mannschaft aus der D-Junioren-Kreisoberliga zurück. Alle bisherigen Spiele werden annulliert, die Mannschaft zählt als erster Absteiger. Der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € zahlen.
Durch den Verein SG SV Rot-Weiß Buttlar wurden in einem Pokalspiel der B-Junioren (2.Mannschaft) sieben Stammspieler der 1.Mannschaft zum Einsatz gebracht. Die verhängte Geldstrafe beträgt 35,- €, eine Wertung war entbehrlich, da das Spiel verloren wurde. Der Verein hatte vor dem Spiel den Gegner informiert und spielte, um einen Nichtantritt zu vermeiden.
Ein Trainer des Mosbacher SV verhielt sich während eines Kreisoberligaspiels der Männer mehrfach undiszipliniert an der Seitenlinie und wurde deshalb aus dem Innenraum verwiesen. Im Einzelrichterentscheid wurde eine Geldstrafe in Höhe von 80,- € ausgesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenfalls der Verein.
Der Verein FSV Ulstertal Geisa zog seine 2.Männer-Mannschaft aus der 1.Kreisklasse zurück. Die verhängte Geldstrafe beträgt 150,- € - die Kosten in Höhe von 30,- € trägt der Verein. Seine A-Junioren zog der JV OHRAnge United aus der Kreisoberliga zurück - hier beträgt die Geldstrafe 100,- € zzgl. der Kosten in Höhe von 20,- €. Beide Mannschaften werden disqualifiziert und alle bisherigen Spiele annulliert.
Ein Trainer des Vereins SV Rot-Weiß Buttlar verhielt sich am Rande eines E-Junioren-Spiels unsportlich. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € verhängt. Der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Aufgrund falscher Angaben bei der Beantragung einer Spielerlaubnis spielte ein Spieler des Vereins SV Günthersleben unberechtigt in der Kreisliga. Es wurde ein Spiel zu Ungunsten des Vereins gewertet. Im mündlichen Verfahren wurde der Spieler mit einer Sperre von 8 Monaten und Geldstrafe in Höhe von 150,- € belegt. Zusätzlich zahlt auch der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € und der 1.Mannschaft werden 3 Punkte abgezogen.
Ein "Fan" der SG SV Eintracht Ifta beleidigte einen ausländischen Spieler des Gegners mit "Ausländerschwein" ... Im mündlichen Verfahren wurden eine Geldstrafe in Höhe von 400,- € und eine kostenpflichtige Spielbeobachtung verhängt. Die Kosten des Verfahrens muss auch der Verein tragen.
Ein Kreisligaspiel der D-Junioren wurde durch den Schiedsrichter abgebrochen. Nach mündlicher Verhandlung wurde auf eine Neuansetzung entschieden. Der Trainer der D-Junioren des Vereins SG SV Frisch-Auf Emleben wurde wegen grob unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 75,- € belegt. Die Kosten des mündlichen Verfahrens tragen Verein und der KFA zu je 50%.
Der Verein SG Fortuna Remstädt legte erfolgreich Einspruch gegen die Wertung eines Kreisligaspiels der Männer ein. Das Sportgericht wertete das Spiel zugunsten des Vereins und lässt die Gebühren erstatten. Gegen den Gegner wurde mit 0:2 verloren gewertet und eine Geldstrafe von 75,- € verhängt. Darüber hinaus trägt dieser Verein auch die Kosten des Verfahrens.
Der Verein FSV Blau-Weiß Völkershausen setzte in einem Spiel der 2.Kreisklasse (2.Mannschaft) vier Spieler innerhalb der Wartefrist nach einem Einsatz in der 1.Männer-Mannschaft ein. Das Spiel wird einer Wertung unterzogen - die Geldstrafe beträgt 70,- €. Auch die Kosten des Verfahrens hat der Verein zu tragen.
Der Verein FSV Herda zog seine 2.Männer-Mannschaft aus der Kreisklasse zurück. Die verhängte Geldstrafe beträgt 150,- € - alle bisher ausgetragenen Spiele werden annulliert.
Durch den Verein FSV Ohratal Ohrdruf wurde in einem Spiel der 2.Kreisklasse (3.Mannschaft) ein Spieler innerhalb der 5-Tage-Wartefrist nach Einsatz in der 2.Mannschaft eingesetzt. Das Spiel wurde einer Wertung unterzogen - die Geldstrafe beträgt 60,- €. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein auch.
Bei einem B-Junioren-Spiel verhielten sich Zuschauer der SG SV Eintracht Ifta lautstark diskriminierend und ausländerfeindlich gegenüber einem Spieler des Gegners. Im mündlichen Verfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 350,- € verhängt, zudem wurden 3 kostenpflichtige Spielbeobachtungen verfügt. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenso der Verein. Die Entscheidung wurde zur Prüfung an den Kontrollausschuss des DFB weitergeleitet.
Die 2.Mannschaft des FSV Herda trat zum zweiten Mal im Spieljahr schuldhaft nicht an. Die Geldstrafe neben der obligatorischen Wertung beträgt 125,- €.
Ein B-Junioren-Spieler des FSV Eintracht Eisenach bedrohte in und nach einem B-Junioren-Spiel den Schiedsrichter. Er wurde deshalb nach mündlicher Verhandlung für 5 Pflichtspiele gesperrt. Der fehlende Platzordnerdienst wurde aufgrund der schwereren Umstände mit einer Geldstrafe in Höhe von 200,- € geahndet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein. Es wurden zusätzlich 2 kostenpflichtige Spielbeobachtungen gegen den Verein verhängt.
Ein Spieler des Vereins TuS Meimers schlug in einem AH-Spiel seinen Gegenspieler. Im Einzelrichterentscheid wurden eine Sperre von 6 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € verhängt. Der Verein trägt darüber hinaus auch die Verfahrenskosten.
Durch den Verein FSV Leimbach wurden im Pokalspiel (1.Runde) der 2.Männermannschaft fünf Stammspieler der höherklassigen Kreisliga-Mannschaft zum Einsatz gebracht. Das Spiel wird zu Ungunsten dieser Mannschaft gewertet (man hatte 6:0 gewonnen...) und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt. Damit scheidet die Mannschaft aus dem Pokal aus. Auch der Gegner erreicht die nächste Pokalrunde nicht, es gab kein diesbezügliches Rechtsmittel.
Durch den Verein FSV Reinhardsbrunn wurde die E-Junioren-Mannschaft aus der Kreisliga vom Spielbetrieb zurückgezogen. Die verhängte Geldstrafe beträgt 75,- €, der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Durch die SG VfB 1919 Vacha wurden 2 Spieler in einem Kreisoberligaspiel und am Folgetag in der 2.Mannschaft in der Kreisliga C-Junioren eingesetzt. Das Spiel wurde zu Ungunsten der SG gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt.
Durch den Verein FSV Reinhardsbrunn wurden an einem Tag drei D-Juniorenspieler in einem D-Junioren- und danach in einem C-Juniorenspiel eingesetzt. Das C-Juniorenspiel musste nach Einspruch des Gegners umgewertet werden - die Geldstrafe beträgt 70,- € zzgl. der Verfahrenskosten.
Ein Spieler des Vereins FSV Blau-Weiß 86 Waldfisch beleidigte den Schiedsrichter. Im Einzelrichterentscheid wurden eine Sperre von 4 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € festgesetzt. Der Spieler bzw. der Verein tragen auch die Verfahrenskosten.
In der Kreisliga der AH (Ü 35) gibt es den Rückzug der Mannschaft des FSV Blau-Weiß 86 Waldfisch zu verzeichnen. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € verhängt.
Noch vor Beginn der Punktspiele hat der Verein SG Grün-Weiß Stockhausen seine B-Junioren-Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen. Die verhängte Geldstrafe beträgt 100,- €, der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.
An der Saisoneröffnung des KFA nahmen in diesem Jahr sieben Vereine nicht teil. In Einzelrichterverfahren wurden wegen dieser Nichtteilnahme Geldstrafen in Höhe von 50,- bis zu 75,- € gegen die betroffenen Vereine verhängt.
Der Verein SG Ütteroda-Neukirchen setzte in einem Freundschaftsspiel der Männer zwei A-Junioren-Spieler ohne Spielrecht ein. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt, von möglichen Sperren gegen die beiden Spieler wurde abgesehen. Der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Der Verein SV Emsetal setzte in 3 Freundschaftsspielen der Männer insgesamt 3 A-Junioren-Spieler und 2 B-Junioren-Spieler (!) ohne Spielrecht ein. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 120,- € verhängt, von möglichen Sperren gegen die fünf Spieler wurde abgesehen. Der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Der Verein SG Falken setzte in 2 Freundschaftsspielen der Männer jeweils 3 A-Junioren-Spieler ohne Spielrecht ein. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € verhängt, von möglichen Sperren gegen die drei Spieler wurde abgesehen. Der Verein trägt auch die Kosten des Verfahrens.