An dieser Stelle veröffentlicht das Sportgericht des KFA Informationen zu Entscheidungen. Damit soll dem Wunsch nach mehr Öffentlichkeit von Urteilen des KFA-Sportgerichtes entsprochen werden. Das Sportgericht wird sich dabei auf wesentliche Entscheidungen beschränken und die Namen fehlbarer Personen unkenntlich halten. Hinweise und Anfragen zu dieser Rubrik auf der Homepage des KFA nimmt der Vorsitzende des Sportgerichtes entgegen.
Im laufenden Spieljahr 2019-2020 musste das Sportgericht bis zum 21.06.2020 in 108 Verfahren entscheiden. Dabei wurde 102 x im schriftlichen Einzelrichterverfahren, 1 x im schriftlichen Verfahren mit mindestens 3 Sportrichtern und 5 x im mündlichen Verfahren entschieden. Aktuell ist kein weiteres Verfahren in Bearbeitung.
Der SV Mihla trat zum zweiten Mal im laufenden Spieljahr nicht zu einem Punktspiel an. Das betreffende Spiel wurde gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 125,- € verhängt.
Im Freundschaftsspiel der B - Junioren JSG Eitratal (Hessen) gegen die SG TSV Grün-Weiß Sünna wurde der Sünnaer Trainer wegen einer Schiedsrichterbeleidigung aus dem Innenraum verwiesen. Auf Betreiben der Sünnaer Spieler wurde das Spiel kurz darauf vom Schiedsrichter abgebrochen. Im Ergebnis des Verfahrens wurde der Trainer zu einer Geldstrafe in Höhe von 80,00 € verurteilt. Der Sünnaer Verein hat eine Geldstrafe in Höhe von 75,- € zu zahlen, da die Spieler durch ihr unsportliches Verhalten maßgeblich zum Spielabbruch beitrugen.
Ein Spieler des Vereins SV Günthersleben beleidigte und bespuckte den Schiedsrichter bei einem Testspiel. Nach dem Spiel musste er von Mitspielern an einem tätlichen Angriff auf den Schiedsrichter gehindert werden. Erneut wurde der Schiedsrichter beleidigt und bespuckt. Im Einzelrichterverfahren wurden eine 7-monatige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € gegen den Spieler verhängt. Der Verein muss darüber hinaus noch eine Geldstrafe in Höhe von 80,- € wegen fehlender Platzordner zahlen. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Spielers und seines Vereins, der inzwischen mitgeteilt hat, dass der Spieler aus dem Verein ausgeschlossen wurde.
Der Verein FSV Blau-Weiß Völkershausen musste seine 2.Vertretung aus der 1.Kreisklasse, Staffel 5 wegen personeller Probleme zurückziehen. Alle bisherigen Spiele der Mannschaft werden annulliert und der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,- € belegt. Auch die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Vereins.
Der Verein SV Eintracht Apfelstädt musste seine Männermannschaft I aus der Kreisoberliga zurückziehen. Alle bisher ausgetragenen Spiele werden annulliert und der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 175,- € sowie die Kosten des Verfahrens zahlen. Über den Verbleib der 2.Männermannschaft im Spielbetrieb der 1.Kreisklasse entscheidet der Spielausschuss des KFA nach Eingang des entsprechenden Antrages des Vereins.
Ein Spieler des Vereins FSV Behringen weigerte sich nach unsportlichem Verhalten und dem Erhalt einer Gelb-Roten Karte, das Spielfeld zu verlassen. Als er nach mehrfacher Aufforderung weiterhin das Verlassen des Spielfeldes verweigerte, musste der Schiedsrichter das Spiel folgerichtig abbrechen. Im schriftlichen Verfahren (der Verein hatte diesem Verfahrensweg zugestimmt) wurden gegen den Spieler eine 6-monatige Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € verhängt. Die Kosten des Verfahrens von knapp 100,- € tragen der Spieler und sein Verein gesamtschuldnerisch.
Ein Spieler des VfL Eintracht 67 Gotha beleidigte in einem Freundschaftsspiel der Männer den Schiedsrichter massiv. Der zuständige Einzelrichter verhängte eine Sperre von 6 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 120,- €. Auch die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Spielers.
Ein A-Junioren-Spieler der SG FC An der Fahner Höhe beleidigte bei den Hallenmeisterschaften den Schiedsrichter. Der Spieler wird für 5 Pflichtspiele gesperrt.
Ein Trainer des Vereins VfL Eintracht 67 Gotha beleidigte in der Halle bei einem Turnier der Männer den Schiedsrichter. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 80,- € verhängt. Der Trainer muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach einem Spiel der Kreisoberliga kam es zu einer Tätlichkeit und Beleidigung eines Spielers des SV Westring Gotha gegen einen Gegenspieler. Einer der Trainer verhielt sich gegenüber dem Schiedsrichter in der Kabine unsportlich. Im mündlichen Verfahren wurde der Spieler für 9 Spiele gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,- € belegt. Der Trainer wurde verwarnt. Der Verein muss auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 114,- € tragen.
Ein Spieler der SG FC 02 Barchfeld (B-Junioren) beleidigte in der Halle seinen Gegenspieler. Der Spieler wird für 4 Pflichtspiele gesperrt. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
Ein Spieler der D-Junioren (!) der SG FSV Kali-Werra Tiefenort reklamierte gegenüber dem Schiedsrichter und sah dafür Gelb. In der Folge wurde er des Feldes verwiesen, weil er dem Schiedsrichter den ausgestreckten Mittelfinger zeigte. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Sperre von 5 Pflichtspielen verhängt. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwei Verfahren befassten sich mit der Beleidigung des Schiedsrichters durch einen Trainer und einen Spieler der B-Junioren des Vereins TSV 1869 Sundhausen. Der Trainer wurde mit einer Sperre von 4 Spielen und einer Geldstrafe in Höhe von 80,- € belegt, ebenfalls 4 Pflichtspiele zuschauen muss der betroffene Spieler. Die Kosten beider Verfahren trägt der Verein.
Nach einem Kreisliga-Spiel kam es im Kabinenbereich zu Auseinadersetzungen zwischen Personen. Im mündlichen Verfahren wurde ein Spieler des Vereins FSV Wacker 03 Gotha für 2 Pflichtspiele gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 50,- € belegt. Der Verein FSV Reinhardsbrunn wurde für das Verhalten von eigenen Vereinsmitgliedern und mangelndem Platzordnerdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 125,- € belegt. Beide Vereine tragen jeweils die Kosten der Verfahren in Höhe von knapp 100,- €. Beide Entscheidungen sind rechtskräftig.
Ein Spieler der Spg SG Nessetal Wenigenlupnitz äußerte sich grob unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter. Der zuständige Einzelrichter verhängte eine Sperre von 5 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 100,- €. Zusätzlich müssen der Spieler bzw. der Verein auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Ein Spieler der SG Empor Kloster beleidigte nach Erhalt einer Gelb-Roten Karte in der Kreisklasse den Schiedsrichter. Der Spieler wurde per Einzelrichterentscheid für 5 Pflichtspiele gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 80,- € belegt. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
Nach einem C-Junioren-Punktspiel tätigte ein Spieler der SG SV Geismar aus der Kabine heraus einen ausländerfeindlichen Ruf gegenüber Spielern der Gastmannschaft. Nach mündlicher Verhandlung wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 300,- € belegt und trägt auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 156,- €. Von Punktabspruch und Sperre wurde abgesehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die SG FSV Kali-Werra Tiefenort trat in der Kreisliga der B-Junioren zum zweiten Mal im laufenden Spieljahr nicht an. Das Spiel wurde für den Gegner gewertet und das Heimrecht für das ausstehende Rückspiel getauscht. Die Geldstrafe beträgt 85,- € zuzüglich der Verfahrenskosten.
Ein D-Junioren-Spieler wurde bei einem Spiel der B-Junioren der SG SV Gumpoldia Gumpelstadt eingesetzt. Der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 60,- € zahlen und trägt auch die Kosten des Verfahrens. Der betreffende Spieler wird für 2 Pflichtspiele bei den D-Junioren gesperrt.
Einem Trainer der SG SV Geismar wurde bei einem Spiel der C-Junioren durch den Schiedsrichter die Rote Karte wegen unsportlichem Verhaltens gezeigt. Im Einzelrichterentscheid wurde ein Funktions- und Innenraumverbot von drei Pflichtspielen verhängt. Da der Trainer auch noch Spieler einer Herrenmannschaft seines Vereins ist, muss er auch dort für 3 Spiele pausieren. Außerdem muss der Trainer eine Geldstrafe in Höhe von 40,- € zahlen. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
Ein Spieler des FSV Blau-Weiß Völkershausen beleidigte in der Kreisklasse den Schiedsrichter nach Erhalt einer Gelb-Roten Karte. Der Spieler wird nun zusätzlich (neben der Sperre für die Gelb-Rote Karte) für 5 weitere Pflichtspiele gesperrt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.
Bei einem Spiel der Kreisoberliga C-Junioren stellte die SG SV Geismar keine Platzordner. Die Geldstrafe hierfür beträgt 50,- € - zusätzlich muss der Verein auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Ein Spieler der B-Junioren-Spielgemeinschaft SG FC 02 Barchfeld beleidigte in der Kreisliga den Schiedsrichter. Die Sperre beträgt 4 Pflichtspiele, die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.
In einem Pokalspiel beleidigte ein B-Juniorenspieler des ESV Lok Gotha den Schiedsrichter. Die verhängte Sperre beträgt 6 Pflichtspiele.
Die SG TSV Sundhausen legte Einspruch gegen die Wertung eines Punktspieles bei den E-Junioren ein und begehrte die Wertung zu eigenen Gunsten. Der Einspruch wurde zurückgewiesen, der Gegner hatte keinen nachweislichen Verstoß begangen.
Ein B-Junioren-Spieler des ESV Lok Gotha beleidigte in einem Punktspiel der Kreisliga den Schiedsrichter. Die verhängte Sperre beträgt 7 Pflichtspiele.
In einem Kreisligaspiel wurde ein Co-Trainer des FSV Diedorf/Rhön wegen Beleidigung des Schiedsrichters des Feldes verwiesen. Er wurde für 4 Spiele gesperrt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € zahlen.
In einem E-Junioren-Spiel setzte der Verein FC Eisenach einen Spieler ohne gültiges Spielrecht ein (der Spieler war vom Verein irrtümlich Online abgemeldet worden..). Die Geldstrafe beträgt 30,- €, eine Spielwertung war entbehrlich, da das Spiel verloren wurde.
Die 2.Mannschaft der E-Junioren des SV Westring Gotha setzte in 2 Spielen Spieler innerhalb der 5-Tage-Wartefrist nach einem Einsatz in der 1.Mannschaft ein und in einem weiteren Spiel wurden 3 Stammspieler der höherklassigen 1.Mannschaft eingesetzt. Alle drei Spiele wurden gegen die E-Junioren II des Vereins gewertet und Geldstrafen verhängt.
Der FVS Herda trat zum zweiten Mal im laufenden Spieljahr nicht zu einem Punktspiel an. Das betreffende Spiel wird gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 125,- € verhängt.
In der 2.Mannschaft des SV Blau-Weiß Dermbach wurden in einem Punktspiel drei Stammspieler der höherklassigen 1.Mannschaft eingesetzt. Das Spiel wurde gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € verhängt.
Weitere vier Verfahren gegen Vereine, die nicht genügend Schiedsrichter stellen, wurden abgearbeitet. Im 2.Jahr in Folge säumig ist die SG SV Eintracht Ifta (- 2 SR), die zu einer Geldstrafe in Höhe von 700,- € und Punktabzug von 4 Punkten zur Bewährung gegen die 1.Männermannschaft (KOL) verurteilt wurde. Jeweils im dritten Jahr in Folge zu wenige Schiedsrichter stellen die SpG SG Leina (- 1 SR) und die SG Ütteroda-Neukirchen (- 1 SR) - hier wurden jeweils 350,- € Geldstrafe und ein sofortiger Abzug von 3 Punkten gegen die jeweils 1.Männermannschaft verhängt. Das fünfte Jahr in Folge hat der SV Frisch-Auf Tüttleben (- 1 SR) ein Manko bei der Gestellung von Schiedsrichtern. Der sofortige Punktabzug beträgt hier 9 Punkte, die Geldstrafe hat eine Höhe von 450,- €.
Wegen Verstosses gegen die 5-Tage-Wartefrist nach Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft bei einem Spiel der 2.Mannschaft legte der SV Blau-Weiß Dermbach Einspruch ein. Dem Einspruch wurde stattgegeben, das betreffende Spiel umgewertet. Die Geldstrafe gegen den Gegner SV Gumpoldia Gumpelstadt beträgt 50,- €.
Die 2.Mannschaft des FSV Blau-Weiß Völkershausen setzte mehrere Spieler innerhalb der 5-Tage-Wartefrist nach einem Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft ein. Die Geldstrafe beträgt 60,- € - eine Wertung war nicht erforderlich, da das Spiel verloren wurde.
Die 3.Mannschaft der SG SV Borsch setzte im Pokal einen Spieler innerhalb der 5-Tage-Wartefrist nach einem Einsatz in einer höherklassigen Mannschaft ein. Das Spiel wurde gegen die Mannschaft gewertet, eine Geldstrafe in Höhe von 50,-€ verhängt. Damit scheidet die Mannschaft aus dem Pokal aus.
Der Verein SV Mihla zog seine E-Junioren aus dem Spielbetrieb zurück. Die Mannschaft wird gestrichen, die Geldstrafe beträgt 100,- €.
Ein Spieler des FSV Drei Gleichen Mühlberg machte sich eines Kopfstosses gegen einen Gegenspieler in der KOL schuldig. Die Sperre beträgt 8 Pflichtspiele, die verhängte Geldstrafe 100,- €. Der Spieler spielte im gegenständlichen Spiel zum ersten Mal nach einer abgesessenen Sperre von 4 Pflichtspielen wieder.
Die ersten 4 von insgesamt 8 Verfahren wegen der nicht ausreichenden Gestellung von Schiedsrichtern durch Vereine wurden durchgeführt. Jeweils im 2.Jahr mit einem Schiedsrichter im Minus sind die SG FSV Diedorf/Rhön und der Mosbacher SV 1911 - beide Vereine müssen Geldstrafen in Höhe von 300,- € zahlen und wurden mit zur Bewährung ausgesetztem Punktabzug von jeweils 2 Punkten gegen die 1.Männermannschaft belegt. Im dritten Jahr säumig sind der SV Günthersleben (- 1 SR) und der SV Motor Tambach-Dietharz (- 2 SR). Die Geldstrafen betragen 350,- € gegen den SV Günthersleben und 700,- € gegen SV Motor Tambach-Dietharz. Zusätzlich wurden die 1.Männermannschaften mit Punktabzug von 3 Punkten (Günthersleben) und 6 Punkten (Tambach-Dietharz) belegt, der nach Rechtskraft der Urteile zu vollziehen ist.
Kurz vor Ende eines B-Juniorenspiels der Kreisliga stürmte ein Zuschauer das Spielfeld und attackierte zwei jugendliche Spieler der Gastmannschaft schwer (Würgen und Schlagen)... Im mündlichen Verfahren gegen den Verein TSV 1869 Sundhausen entschied das Sportgericht auf eine Geldstrafe in Höhe von 600,- € und Punktabzug gegen die 1.Männermannschaft in Höhe von 6 Punkten. Der Verein TSV 1869 Sundhausen muss auch die Kosten des Verfahrens (über 210,- €) tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, das Verbandsgericht des TFV hat die eingelegte Berufung zurückgewiesen.
Die 2.Männermannschaft des Vereins FSV Blau-Weiß Völkershausen trat zum zweiten Mal im laufenden Spieljahr schuldhaft nicht zu einem Punktspiel an. Das Spiel wurde zu Gunsten des Gegners gewertet, der Rückspielort "gedreht" und eine Geldstrafe in Höhe von 125,- € verhängt.
Jeweils ein Spieler der SG EFC Ruhla und des ESV Lok Gotha wurden in einem Pokalspiel gegeneinander "handgreiflich". Den Strafanordnungen des Staffelleiters widersprachen beide Vereine - das SpG verhängte nach erneuter Sachverhaltsprüfung gegen die beiden Spieler jeweils eine Sperre von 3 Spielen und eine Geldstrafe in Höhe von 50,- €.
Durch die SG FSV Diedorf/Rhön wurde im Pokal der Männer ein 4.Wechselspieler innnerhalb der regulären Spielzeit von 90 Minuten zum Einsatz gebracht. Dem darauffolgenden Einspruch des Gegners gab das Sportgericht statt. Das Spiel wird umgewertet, die SG FSV Diedorf/Rhön scheidet aus dem Pokal aus und muss eine Geldstrafe in Höhe von 50,- €, sowie die Verfahrensgebühren zahlen.
Ein Verantwortlicher der SG SV Grün-Weiß Oechsen beleidigte nach Spielschluss in der SR-Kabine den Schiedsrichter. Der zuständige Einzelrichter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 50,- €. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens.
Die SG SV Frisch-Auf Emleben zog seine 2.Männer-Mannschaft aus der 1.Kreisklasse zurück. Die Mannschaft wird gestrichen. Der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 150,- € und die Kosten des Verfahrens zahlen.
Die SG SV Venus Weilar II setzte in einem Punktspiel der Kreisliga drei Stammspieler der höherklassigen Kreisoberliga-Mannschaft ein. Dem Einspruch des Gegners FSV Eintracht Eisenach folgend, wurde das Spiel umgewertet. Der Verein SV Venus Weilar muss eine Geldstrafe in Höhe von 60,- € zahlen und kommt auch für die Kosten des Verfahrens auf.
Die 2.Mannschaft der SG VfB 1919 Vacha setzte in einem Punktspiel drei Stammspieler der höherklassigen Kreisoberliga-Mannschaft ein. Das Spiel wurde gegen die Mannschaft gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € festgesetzt. Darüber hinaus sind die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Verein FSV 06 Ohratal legte einen Einspruch gegen ein Spiel der 1.Kreisklasse ein. Das Sportgericht wies den Einspruch kostenpflichtig zurück. Die erhobenen Vorwürfe gegen den Gegner bestätigten sich nicht.
Ein Spieler des Dorndorfer SV beleidigte in einem Kreisliga-Spiel den Schiedsrichter. Die Sperre beträgt 4 Pflichtspiele, außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € verhängt.
Die 2.Mannschaft der SG SV Grün-Weiß Oechsen setzte in einem Punktspiel einen 16-Jährigen ein. Die Passstelle des TFV hatte eine nicht korrekte Spielberechtigung erteilt, der Verein die nötige Überprüfung dazu versäumt. Der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 50,- € zahlen, der betreffende Spieler wurde zwei Pflichtspiele gesperrt. Eine Wertung war nicht nötig, da das Spiel verloren wurde.
Ein Spieler und gleichzeitig Trainer-Assistent des Vereins SV Mihla beleidigte in einem Punktspiel den Schiedsrichter. Es wurden eine Sperre von 4 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt. Auch die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Vereins.
Der SV Fortuna Suhltal zog seine D-Junioren II vom Spielbetrieb zurück. Die Mannschaft wird gestrichen und der Verein zahlt eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € und die Verfahrenskosten.
Zwei Spieler des FSV Drei-Gleichen Mühlberg wurden in einem Kreisoberliga-Spiel mit Gelb-Rot vom Platz gestellt - beide beleidigten in der Folge das Schiedsrichter-Team. Beide wurde für 4 Pflichtspiele gesperrt, müssen je eine Geldstrafe in Höhe von 50,- und jeweils die Kosten der Verfahren zahlen.
Ein Spieler des SV Blau-Weiß Lauterbach attackierte einen Gegenspieler zweimal in Folge und erhielt dafür die Gelb-Rote Karte. In der Folge "fasste" er den Schiedsrichter an, beleidigte den Gegenspieler und schlug nach Spielschluss Spieler, Betreuer und Zuschauer der Gäste. Am Vereinsheim wurde der Schiedsrichter durch ihn beleidigt. Das Sportgericht verhängte eine Sperre von 12 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 180,- €.
Ein Spieler des SV Günthersleben attackierte einen Gegenspieler und verhielt sich in der Folge noch grob unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter. Im Einzelrichterverfahren wurden eine Sperre von 7 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 100,- € verhängt.
Ein Spieler des Vereins SV Eintracht Ifta attackierte in einem Spiel einen Gegenspieler tätlich in einem leichteren Fall. Er wurde für 4 Pflichtspiele gesperrt, eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € ist zusätzlich fällig.
Fünf Nachwuchsmannschaften wurden noch vor dem Start der Pflichtspiele von Vereinen zurückgezogen. Jeder der Rückzüge kostet die Vereine pro Mannschaft 100,- € Geldstrafe und Verfahrenskosten. Zurückgezogen wurden: die C-Junioren der SG SV Grün-Weiß Gospenroda, die C-Junioren der SG FSV Kali Werra Tiefenort, die D-Junioren II der SG SV Wacker 04 Bad Salzungen und die D- und G-Junioren des Vereins SV Westring Gotha.
Gegen 10 Vereine beantragte der KFA ein Verfahren wegen der Nichtteilnahme an der Saisoneröffnung. Der Verein SV Fotuna Möhra wurde vom Vorwurf der schuldhaften Nichtteilnahme freigesprochen. Geldstrafen von 50,- € müssen die Vereine SV Etterwinden, TSV Großfahner, FSV Ulstertal Geisa, SV Blau-Weiß Kieselbach, SG Glücksbrunn Schweina, SV Rot-Weiß Wiesenthal und SG Hötzelsroda zahlen. Wegen der erneuten Nichtteilnahme an der Veranstaltung müssen die Vereine SG Empor Kloster und SG Grün-Weiß Großburschla jeweils 75,- € Strafe zahlen.
Drei A-Junioren des JFC Nesse-Apfelstädt wurden in zwei Freundschaftsspielen bei den Männern des Vereins SV Eintracht Apfelstädt ohne Spielrecht eingesetzt. Die drei Spieler wurden für je 2 Pflichtspiele gesperrt. Der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 90,- € zahlen und trägt auch die Kosten des Verfahrens.
Ein Spieler der SG Ütteroda-Neukirchen musste wegen Schlagens eines Gegenspielers in einem Freundschaftsspiel des Feldes verwiesen werden. Im Einzelrichterentscheid wurden eine Sperre von 4 Pflichtspielen und eine Geldstrafe in Höhe von 70,- € verhängt. Die Kosten der Entscheidung trägt der Verein ebenso.
Durch den Verein FSV Rot-Weiß Tabarz wurden in einem Freundschaftsspiel vier A-Junioren ohne Spielberechtigung für die Männer (vorzeitiges Spielrecht) eingesetzt. Im Einzelrichterverfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 80,- € verhängt und die vier Spieler für jeweils 1 Pflichtspiel gesperrt. Der Verein trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 30,- €.