An dieser Stelle veröffentlicht das Sportgericht des KFA Informationen zu Entscheidungen. Damit soll der Wunsch nach mehr Öffentlichkeit von Urteilen des KFA - Sportgerichtes entsprochen werden. Das Sportgericht wird sich dabei auf wesentliche Entscheidungen beschränken und die Namen fehlbarer Personen unkenntlich halten. Hinweise und Anfragen zu dieser Rubrik auf der Homepage des KFA nimmt der Vorsitzende des Sportgerichtes entgegen.
Aktueller Verfahrensstand
Im laufenden Spieljahr 2020 -2021 musste das Sportgericht bis zum 25.11.2020 in 25 Verfahren entscheiden. Dabei wurde 20 mal im schriftlichen Einzelrichterverfahren und zwei mal im mündlichen Verfahren entschieden. Drei Verfahren befinden sich noch in Bearbeitung.
Oktober 2020
Der Luisenthaler SV zog seine 2. Männermannschaft am 19.10.2020 aus dem Spielbetrieb der 1. Kreisklasse, Staffel 4 zurück. Dem Verein wurde auf Grund dieses Rückzuges mit einer Geldstrafe von 150 € belegt. Zusätzlich dazu waren die Verfahrenskosten in Höhe von 30,00 € zu zahlen.
Oktober 2020
Im Spiel der A - Junioren Kreisoberliga SV Victoria Mechterstädt gegen den FC Eisenach kam es zwischen einem Spieler der Heimmannschaft und einem Spieler der Gastmannschaft zu einer tätlichen Auseinandersetzung nach einem Foulspiel durch den Gästespieler. Im Anschluss wurde dann der Spieler des SV Mechterstädt vom Eisenacher Spieler angespuckt. Beide Spieler wurden des Feldes verwiesen. Der Eisenacher Spieler erhielt eine Sperre von neun und der Mechterstädter Spieler von sieben Pflichtspielen. Beide Vereine hatten die Verfahrenskosten von je 20,,00 € zu tragen.
Oktober 2020
Der SV Frisch Auf Emleben II trat beim SV Eintracht Apfelstädt zum Punktspiel der 1. Kreisklasse nicht an. Am Spielort erschienen nur neun Spieler. Daraufhin verzichtete die Mannschaft Emleben II auf die Austragung des Spieles. Da eine Mannschaft laut Spielordnung mit sieben Spielen spielfähig ist, wurde das Spiel für Emleben II als verloren gewertet. Zusätzlich hatte der Verein wegen dieses Nichtantrittes eine Geldstrafe in Höhe von 100 € zu zahlen.
Oktober 2020
Der SV Normania Treffurt legte Einspruch gegen die Wertung des C - Juniorenpoklspieles gegen den ESV Gerstungen wegen eines Verstoßes gegen die Technischen Richtlinien des KFA punkt 31 ein. Statt der vier Spielerwechsel wurde sechs mal gewechselt. Das ist im Pokalwettbewerb nicht zulässig. Das Spiel wurde zu Gunsten des SV Normania Treffurt gewertet und Gerstungen schied aus dem Wettbewerb aus. Zusätzlich wurde gegen den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 50 € ausgesprochen.
Oktober 2020
Ein A - Juniorenspieler des VfL Eintracht Gotha wurde wegen eines groben Foulspieles im Spiel SV Eintracht Ifta gegen Vfl Eintracht Gotha des Feldes Verwiesen. Daraufhin wurde von ihm der Schiedsrichter beleidigt. Der Spieler erhielt sieben Pflichtspiele Sperre, die Verfahrenskosten hatte sein Verein zu tragen.
September 2020
Ein B - Juniorenspieler des FSV Waltershausen wurde im Spiel FC Eltetal gegen den FSV Waltershausen wegen einer Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen, Er erhielt dafür eine Pflichtspielsperre in Höhe von sechs Spielen.
September 2020
Ein D - Juniorenspieler des JV OHRAnge United äußerte sich im Spiel FSV Eintracht Eisenach diskriminierend gegen einen Gegenspieler. Dafür erhielt er eine Zeitsperre von fünf Wochen.
September 2020
Im Pokalspiel FSV Waltershausen II gegen den FSV Eintracht Wechmar setzte Waltershausen II vier Stammspieler der höherklassigen ersten Mannschaft ein. Damit lag ein Verstoß gegen § 19, Ziffer 5, Absatz 1 und 6 vor. Das Spiel wurde für Waltershausen als verloren gewertet und eine Gelstrafe in Höhe von 100,00 € verhängt.
September 2020
In der 1. Pokalrunde verstießen der SV Ohratal Ohrdruf, SV Eintracht Apfelstädt, TSV GW Sünna, und der FSV Kali Werra Tiefenort gegen die Technischen Richtlinien, Punkt 45, des KFA, indem sie während der regulären Spielzeit viermal gewechselt hatten. Erlaubt waren nur drei Wechsel. Die Mannschaften schieden aus dem Pokal aus und wurden mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 75,00 € belegt.
September 2020
Ein Spieler des FSV Drei Gleichen wurde im Freundschaftsspiel gegen den SV Empor Walchleben wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler im mündlichen Verfahren zu einer Sperre von 4 Pflichtspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 80,00 € verurteilt. In diesem Fall kam der § 41 (6) der RuVO zur Anwendung, wonach die Strafe gemindert werden kann, wenn der fehlbare Spieler vor seiner Tat selbst Opfer einer sportwidrigen Handlung wurde.