Sportgericht 2023 - 2024

Entscheidungen im Spieljahr 2023 - 2024

An dieser Stelle veröffentlicht das Sportgericht des KFA Westthüringen Informationen zu Entscheidungen. Damit soll der Wunsch nach mehr Öffentlichkeit von Urteilen des KFA - Sportgerichtes entsprochen werden. Das Sportgericht wird sich dabei auf wesentliche Entscheidungen beschränken und die Nahmen der fehlbaren Personen unkenntlich halten. Hinweise und Anfragen zu dieser Rubrik auf der Hompage des KFA nimmt der Vorsitzende des Sportgerichtes entgegen.

Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler

Laut Schiedsrichterbericht kam es in der 87. Spielminute des Freundschaftsspieles TSV Wölfershausen gegen den VfB Vacha II am 27.08.2023 zu einem Zweikampf zwischen dem Torwart (1G) der Gastmannschaft und der Nr. 6 H. Die Nr. 1 G erreichte den Ball vor dem Angreifer (6 H) der Heimmannschaft. Daraufhin konnte der Angreifer nicht mehr rechtzeitig zurückziehen und traf den TW an der Hand. Der Schiedsrichter entschied auf Foulspiel. Daraufhin sprintete der Spieler S (G) zu dem foulenden Spieler 6 H und trat 3 - 4 mal ohne Rücksicht und mit voller Absicht auf den liegenden Spieler (6 H) ein (gegen Oberschenkel und Rippen). Der Spieler S wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler entsprechend des § 42, (4), Buchstabe f, der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV) mit einer Spielsperre von 8 (acht) Pflichtspielen und zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 € bestraft.

Beleidigung, Schmähung und Diskriminierung des Schiedsrichters

Laut Schiedsrichterbericht wurde der Spieler R. vom FSV Eintracht Eisenach in der zweiten Minute der Nachspielzeit der 1. Halbzeit des Spieles der Kreisliga zwischen dem Marksuhler SV und dem FSV Eintracht Eisenach am 27.08.2023 wegen eines Foulspieles mit der Gelb-Roten-Karte des Feldes verwiesen, nachdem er bereits in der 19. Spielminute wegen Reklamierens verwarnt wurde. Im Anschluss beleidigte der des Feldes verwiesene Spieler R. noch auf dem Spielfeld den Schiedsrichter lautstark und mehrfach u.a. mit „Hurensohn, fettes Schwein, bestechliche Sau, Drecksack“. Beim Gang in die Kabine zur Halbzeit wurde der Schiedsrichter erneut mit „Drecksack“ sowie mit „Drecksau“ durch den Spieler beleidigt. Weiterhin unterstellte er dem Schiedsrichter Bestechlichkeit, indem er ihm gegenüber äußerte: „Na wie viele Fuffis hast du dafür bekommen?“ Der Spieler R. wurde wegen Schiedsrichterbeleidigung gegen den Schiedsrichter entsprechend des § 42 (4) Buchstabe e der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV) in Tatmehrheit mit einer diskriminierenden Äußerung gemäß § 45 (2), sowie einer Schmähung des Schiedsrichters gemäß § 42 (4), Buchstabe c, mit einer Gesamtspiellsperre von 12 (zwölf) Pflichtspielen und zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 300,00 € bestraft.

Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler

Laut Schiedsrichterbericht kam es in der 88. Spielminute im Spiel ESV Gerstungen gegen den Mosbacher SV zu einem Fehlpass eines Mosbacher Spielers, woraufhin der Ball das Spielfeld verlies. Die Nr. 14 des ESV Gerstungen wollte den Ball anschließend durch einen Einwurf ins Spiel bringen. Der Spieler U. des Mosbacher SV hinderte den Spieler an der schnellen Ausführung des Einwurfes, in dem er sich vor den Gerstunger Spieler stellte. Der Spieler des ESV Gerstungen stieß den Spieler Urban gegen die Schulter. Daraufhin schlug der Spieler U. seinen Gegenspieler mit der Faust ins Gesicht. Der Schiedsrichter sowie der Schiedsrichterassistent Reiner Eichenberg nahmen diese Tätlichkeit aus unmittelbarer Nähe wahr. Der Spieler U. vom Mosbacher SV wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler entsprechend des § 42 (4) Buchstabe f, in Verbindung mit § 41 (6) der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV) mit einer Spielsperre von 5 (fünf) Pflichtspielen und zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 € bestraft.

„Verstoßgegen § 18, Ziffer 1 der SpO (Gewährleistung vonOrdnung und Sicherheit)

Laut Schiedsrichterbericht sprangen im Spiel der KOL ESV Gerstungen gegen den Mosbacher SV am 27.08.2023 während einer Rudelbildung nach einer Roten Karte in der 88. Spielminute vermehrt Zuschauer über das Geländer und gelangen folglich in die Coachingzone. Platzordner schritten hierbei nicht ein. Aus welchen Fanlagern die Zuschauer waren, die in die Coachingzone stürmten, war für das Schiedsrichtergespann nicht zu eruieren. lm Rahmen der Auflösung der Rudelbildung waren jedoch die beiden Trainer der Mannschaften ausschlaggebend dafür, dass sich selbige nach sehr kurzer Zeit wieder auflöste. Beide Trainer sorgten darüber hinaus dafür, dass die Anhänger der jeweiligen Fanlager wieder hinter die Barrieren gingen und das Spiel daraufhin ordnungsgemäß mit einem Einwurf fortgesetzt werden konnte. egen Verstoßes gegen § 18, Ziffer 1 (Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit) der Spielordnung (SpO) des Thüringer Fußball – Verbandes (TFV) wurde gegen den ESV Gerstungen e.V. gemäß § 43 (9) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV, eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 € ausgesprochen. 

Schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruches

Laut Schiedsrichterbericht des Schiedsrichters begann der Torwart der Gäste im Spiel der 1. Kreisklasse, Marksuhler SV II gegen den ESV Gersteungen II am 20.09.2023 nach dem 3:0 Torerfolg in der ersten Minute der Nachspielzeit durch die Heimmannschaft sich lautstark über eine vorhergegangene Entscheidung des Schiedsrichters zu beschweren. Der Torhüter ging auf den Schiedsrichter zu und hat diesen ca. einen Meter von diesem entfernt laut über diese Entscheidung in unsportlicher Weise echauffiert, woraufhin er die gelbe Karte sah. Als dann der Schiedsrichter das Tor und die gelbe Karte aufschreiben wollte, kamen von hinten weitere Gästespieler auf den Schiedsrichter zu, die sich beschweren wollten. Besonders auffällig war der Gerstunger Spieler S. (Nr. 15). Er kam schreiend auf den SR zu und kritisierte diesen lautstark und scharf in grob unsportlicher Weise. Unter anderem beleidigte er den SR als "Kleiner Scheißer", wofür er folglich die rote Karte sah. Daraufhin hob er seine Faust und rief "Ich hau' dir eine in die Fresse!", und begann mit der rechten erhobenen und geballten Faust eine Ausholbewegung. Dabei stand er etwa einen Meter vom SR entfernt. Da für diesen in diesem Moment die reale Gefahr eines Faustschlages in dessen Gesicht durch den Spieler S. bestand und er diesen sowohl verbal als auch durch sein Gestikulieren auf Leib und Leben bedrohte, brach er das Spiel ab. Neben der Spielwertung zu Gunsten des Marksuhler SV II wurde der Spieler S. (ESV Gerstungen e.V.) wegen eines schuldhaft herbeigeführten Spielabbruchs gemäß § 42 (4), Buchstabe m, in Tatmehrheit einer Schiedsrichterbeleidigung (Vergehen gemäß § 42 (4), Buchstabe e und Androhung einer Tätlichkeit (§ 42 (4), Buchstabe f), in Verbindung mit § 40 (1), Buchstabe a) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball – Verbandes (TFV) zu einer Gesamtsperre auf Zeit bis zum 30.06.2024 verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 € ausgesprochen.

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