An dieser Stelle veröffentlicht das Sportgericht des KFA Westthüringen Informationen zu Entscheidungen. Damit soll der Wunsch nach mehr Öffentlichkeit von Urteilen des KFA - Sportgerichtes entsprochen werden. Das Sportgericht wird sich dabei auf wesentliche Entscheidungen beschränken und die Nahmen der fehlbaren Personen unkenntlich halten. Hinweise und Anfragen zu dieser Rubrik auf der Hompage des KFA nimmt der Vorsitzende des Sportgerichtes entgegen.
Tätlichkeit in Tateinheit eines grob unsportlichen Verhaltens
Im Spiel der Kreisliga, Staffel 1, Spielnummer 650378033, Luisenthaler SV gegen FSV Rot-Weiß Tabarz am 08.09.2024 kam es n der 79. Spielminute bei einem Angriff des FSV Rot-Weiss Tabarz zu einem Foul an dem Angreifer J.U.. Der Torwart des Luisenthaler SV, C.S., foulte den Angreifer im Strafraum, was mit einem Strafstoß für den FSV Rot-Weiss Tabarz geahndet wurde. Für das Foul erhielt der Torwart keine persönliche Strafe, da dies regeltechnisch nicht zwingend erforderlich war.Im Anschluss daran stürmte der Spieler J.M. vom FSV Rot-Weiss Tabarz im Vollsprint auf den Torwart zu und stieß ihn mit beiden Händen und voller Wucht, wodurch dieser zu Boden ging. Daraufhin zeigte ihm der Schiedsrichter sofort die Rote Karte und forderte ihn auf, das Spielfeld unverzüglich zu verlassen. Beim Verlassen des Platzes drehte sich J.M. um und kehrte zum am Boden liegenden Torwart zurück. Der SR forderte ihn erneut auf, das Spielfeld unverzüglich zu verlassen; jedoch ignorierte er dessen Anweisung und spuckte auf den am Boden liegenden Torwart. Dank des beherzten Eingreifens seiner Mitspieler, insbesondere des Kapitäns C.F., konnte M. schließlich in einem äußerst aufgebrachten Zustand vom Platz geleitet werden. Der Ordner vom Luisentalher SV, spielte in dem Zeitraum eine negative Rolle. Er provozierte immer wieder mit abwerteten Gesten, die gegnerische Trainerbank und hielt mit seinem Verhalten eine schneller Spielfortsetzung auf. Durch andere Heimordner konnte Sportfreund R. beruhigt werden. Der Spieler m.J.wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler in Tateinheit eines grob unsportlichem Verhaltens entsprechend des § 42 Absatz 4 Buchstabe f, der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV)mit einer Gesamtspielsperre von 8 (acht) Pflichtspielen und zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 € bestraft. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 30,00 € gingen zu Lasten des Spielers.
Unberechtigter Spielereinsatz unter falschen Namen
Im Spiel der B – Juniorenkreisliga, Nr.: 650028021, JV OHRAnge United gegen den SV Motor Tambach-Dietharz am 08.09.2024“wurde der Spieler J.R. vom SV Motor Tambach - Dietharz unter falschen Namen eingesetzt. Damit lag ein Verstoß Verstoß gegen § 14 (3), der Spielordnung des TFV vor. Wegen des unberechtigten Mitwirkens des Spielers J.R. unter falschem Namen im oben genannten Spiel (Verstoß gegen § 14 (3), der Spielordnung des TFV), in Verbindung mit § 42 (6) der RuVO, wurde das Spiel gemäß § 43 (3) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des TFV für den SV Motor Tambach-Dietharz mit 0:2 Toren als verloren und für den JV OHRAnge United mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet. Wegen des wissentlichen Einsatzes des Spielers J.R. unter falschem Namen sind der B – Juniorenmannschaft des SV Motor Tambach-Dietharz zum Ende des Spieljahres 2024/25 gemäß § 43 (1) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball – Verbandes, sechs (6) Punkte abzuziehen. Zusätzlich wird gegen den SV Motor Tambach-Dietharz e.V. eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 € ausgesprochen. Gegen die Trainer der Mannschaft wurde wegen Manipulationen der Spielerliste und der elektronischen Spielerlaubnis im ESB, Vergehen entsprechend § 42 (6) der RuVO, eine Geldstrafe in Höhe von 250,00 € verhängt. Die Spielgenehmigung für den Spieler J.R. wird bis zum 30.06.2025 entzogen (§ 42 Abs. 6 RuVO). Die Verhandlungskosten in Höhe von 147,80 € gehen zu Lasten des SV Motor Tambach-Dietharz e.V..
Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler
Im Spiel der B-Junioren Kreisoberliga Nr.: 650069021, SG SV Blau-Weiß Dermbach gegen die SG FC Schweina-Gumpelstadt, am 08.09.2024 beging in der 75.Minute der Spieler G.B. von BW Dermbach ca. 5m von Außen- und Mittellinie entfernt in der Dermbacher Spielhälfte ein taktisches Foulspiel an dem Spieler H-A.S. Nach dem Pfiff und noch bevor ich einen Entscheidung treffen konnte ging der Spieler S. in aggressivster Weise auf den Spieler G.B. los. Er würgte diesen am Hals und schlug ihm ins Gesicht. Der Spieler S.war völlig außer Kontrolle. Als Reaktion stieß der Spieler G.B.l den Spieler S. mit beiden Händen fest gegen den Oberkörper. Der Spieler S. wurde von Schiedsrichter mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Ich stand im Moment des Foulspiels ca. 6 Meter vom Ort des Geschehens entfernt. Zum Spieler S. ist noch anzumerken, dass dieser vom SR vor dieser Tätlichkeit mehrfach und deutlich ob seiner aggressiven Art ermahnt wurde. Auch sein Trainer hat ihn mehrfach zur Besonnenheit aufgerufen. Der Spieler Amad Sartip Hamad wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler entsprechend des § 42 Absatz 4 Buchstabe f, der Rechts– und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV) mit einer Gesamtspielsperre von 10 (zehn) Pflichtspielen und bestraft. Die Verfahrenskosten in Höhe von 20,00 € gehen entsprechen des § 33,Absatz 3, der RuVO zu Lasten des FC Schweina – Gumpelstadt e.V.
Unsportlichem Verhaltens in Tateinheit mit Schiedsrichterbeleidigung durch den Verein zuzurechnenden Personenkreises
Im Kreispokalspiel, Nr.: 750086056, SG VfB 1919 Vacha III gegen Luisenthaler SV am 31.10.2024 wurde durch Zuschauer der Gastmannschaft ein Liveticker geführt. Es handelte sich dabei um einen Fanticker von "MSchatz1504". Aus dem Inhalt ist jedoch klar ersichtlich, dass es sich um einen Anhänger der Gastmannschaft handelte, vermutlich der Spieler der Gastmannschaft M.S. Im Liveticker wird der Schiedsrichter beleidigt: "Krank - der Schiri ist blinder als Engelmann". Dabei wurde auch der in der Spielklasse der Gastmannschaft (KL) ebenfalls zum Einsatz kommende SR Lars Engelmann ebenfalls beleidigt. Der Luisenthaler SV e.V. räumte in seiner Stellungnahme die Vorwürfe vollumfänglich ein. Der Luisenthaler SV e.V. wurde entsprechend § 43 Absatz 16 der Rechts– und Verfahrensordnung (RuVO) wegen unsportlichem Verhaltens in Tateinheit mit Schiedsrichterbeleidigung des gem. § 3 Absatz 2 RuVO den Verein zuzurechnenden Personenkreises des Thüringer Fußball -Verbandes (TFV) mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 € bestraft. Die Verfahrenskosten in Höhe von 30,00 € gehen zu Lasten des Luiesenthaler SV.
Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler
Im Punktspiel der Kreisliga Staffel 2 Nr. 650354085 SG SV Grün- Weiß Oechsen gegen SV Wacker 04 Bad Salzungen II am 9.11.2024 kam es laut Schiedsrichterbericht in der 70. Spielminute in Höhe der Mittellinie zu einem intensiven Zweikampf um den Ball zwischen dem Spieler P.K. Nr. 19 vom SV Wacker 04 Bad Salzungen und dem Spieler M.H. vom SV Grün-Weiß Oechsen. Letztendlich eroberte der Spieler von Oechsen den Ball und setzte das Spiel fort. Daraufhin schlug der Spieler P.K. von Wacker Bad Salzungen den Spieler M. H. von Oechsen mit der flachen Hand. Der Schlag traf den Spieler M.H. an der Wange bzw. im Halsbereich. Der Spieler P.K. wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler entsprechend des § 42 (4) Buchstabe f der Rechts – und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußball - Verbandes (TFV) mit einer Spielsperre von 6 (sechs) Pflichtspielen und zusätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 € bestraft. Die Verfahrenskosten in Höhe von 30,00 € gehen zu Lasten des Spielers K.H.
Einsatz von Pyrotechnik
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Spiels der B-Junioren Kreisoberliga, Spiel Nr.: 650069061, SG Fortuna Remstädt – SG FC Schweina-Gumpelstadt am 10.11.2024 zündeten sechs Zuschauer, welche eindeutig dem Heimverein SG Fortuna Remstädt zuzuordnen waren, Pyrotechnik. Dabei verwendeten sie acht rote Leuchtraketen, welche stark rot leuchteten und eine enorme Rauchentwicklung hervorriefen. Da der Rauch die Sicht auf dem Spielfeld nicht beeinträchtigte, konnte das Spiel ohne Verzögerung wieder angepfiffen werden. Das Entzünden von Pyrotechnik ist grob sportwidrig und stellt eine erhebliche Gefahr für die sich auf den Sportplätzen und insbesondere im Innenraum befindliche Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deshalb zu unterbinden. Kommt es gleichwohl zu Vorfällen der genannten Art durch Anhänger des Vereins, so ist nach ständiger Rechtsprechung der TFV und KFA – Sportgerichte der jeweilige Verein hierfür zumindest wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 3 (2) in Verbindung mit § 43 (16) der RuVO des TFV verantwortlich. Die SG Fortuna Remstädt e.V. wurde wegen Zündens von pyrotechnischen Erzeugnissen durch seine Anhänger im eingangs genannten Spieles gem. § 43 (16) i.V. m. § 3 (2) der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Thüringer Fußballverbandes (TFV) zu einer Geldstrafe von 600,00€ verurteilt. Die Verfahrenskosten in Höhe von 20,00 € gingen zu Lasten der SG Fortuna Remstädt.